Nur für die nicht wieder vermieteten Zeiten kommen Ausfallkosten in Betracht. Bei einer fest abgeschlossenen Buchung, deren rechtlicher Anspruch aus dem geschlossenen Gastaufnahmevertrag resultiert, werden bei Stornierung 80 % auf den Logis-Anteil (ohne Frühstück) berechnet. Bei längeren Hotelaufenthalten empfehlen wir den Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung. Im übrigen verweisen wir auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.